Beratung
Kompetenz durch
Ihren Ziviltechniker
Als staatlich befugte Ziviltechniker sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen zu Grundstück, Planung und Rechtssicherheit.
Ob beim Grundstückskauf oder -verkauf, bei der Klärung von Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen oder in komplexen Verfahren – wir verbinden technisches Know-how mit rechtlicher Expertise.
Leistungen im Überblick
- Beratung in allen Phasen
Ein persönliches oder telefonisches unverbindliches Erstgespräch ist für uns selbstverständlich. So können wir Ihre Vorstellungen und Rahmenbedingungen besprechen und Ihnen eine erste fachliche Einschätzung geben.
- Vor dem Grundstückskauf oder -verkauf
Wir überprüfen die Rechtssicherheit bestehender Grundgrenzen und legen – falls erforderlich – diese gemeinsam mit allen betroffenen Grundnachbarn neu fest, um eine eindeutige rechtliche Grundlage zu schaffen.
- Bei Parzellierungen
Sie möchten Ihr Grundstück bestmöglich verwerten und rechtssicher in Bauparzellen gliedern?
Auf Basis eines persönlichen Beratungsgesprächs entwickeln wir Parzellierungsentwürfe, die eine effiziente Nutzung des Grundstücks ermöglichen und den Anforderungen von Käufern wie Behörden gleichermaßen entsprechen.
Aus dem gewählten Parzellierungsentwurf erstellen wir anschließend die Vermessungsurkunde, die als Grundlage für die Kaufverträge dient und bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt wird.
- Bei Grundteilungen
Sie beabsichtigen, Ihr Baugrundstück oder landwirtschaftlich genutztes Grundstück zu erweitern?
Gerne informieren wir Sie vor einem Kauf oder Verkauf über alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.
- Bei Grenzfragen
Ihre Grundstücksgrenzen sind unklar, und Sie möchten diese überprüfen lassen.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, um klare Eigentumsverhältnisse sicherzustellen.
- Flächenwidmung, Bebauungsbestimmungen
Gerne beraten wir Sie zu den Themen Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen Ihres Grundstücks.
- In forstrechtlichen Angelegenheiten
Grundteilungen von Waldflächen müssen den forstrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Noch Fragen?
Gibt es ein unverbindliches Erstgespräch?
Klar, das unverbindliche Erstgespräch kann telefonisch oder bei uns im Büro erfolgen. Es sind keine Unterlagen erforderlich, die Grundstücksnummer oder die Adresse reicht aus. Wir können sofort eine erste Einschätzung zum Grundstück, zu Grundstücksgrenzen oder zu weiteren Fragestellungen vornehmen.
Zu welchen weiteren Themen wird beraten (Grenzen, Widmung, Forstrecht usw.)?
Als Ziviltechniker beschäftigen wir uns tagtäglich mit Bereichen der Raumordnung, der Bauordnung, des Grundbesitzes und allen damit zusammenhängenden Fragestellungen. Wir sind mit behördlichen Abläufen bestens vertraut, sei es bei der Baubehörde, der Forstbehörde, dem Vermessungsamt, der Grundverkehrskommission oder dem Grundbuch.
Wir unterstützen Sie gerne bei Projektentwicklungen, bereiten Behördenwege vor und begleiten diese selbstverständlich.
Wir kaufen eine Bauparzelle – ist das Grundstück vermessen, und wer kann mir sagen, ob es als Bauland gewidmet ist?
Die Flächenwidmung ist über doris.at oder sagis.at einsehbar und interpretierbar. Bei Grundgrenzen und Bauplatzeigenschaften ist dies jedoch nicht so einfach. Hierzu können wir Ihnen eine erste Einschätzung sowie eine rasche telefonische Beratung anbieten.
Ich habe eine Wiese, die zum Teil als Wohngebiet gewidmet ist, und möchte parzellieren – könnt Ihr mir dabei helfen?
Durch einen professionellen Parzellierungsentwurf kann die ideale Einteilung und Erschließung des Grundstücks geplant werden. Wir erarbeiten, wie die gewünschten Grundstücke sinnvoll platziert werden können, arbeiten Ihre Wünsche ein und prüfen die rechtliche Realisierbarkeit.
Mithilfe unseres Schleppkurvenprogramms können wir zudem nachweisen, ob die Zufahrt für Müllabfuhrfahrzeuge oder LKWs gewährleistet ist.
Ich möchte eine Garage anbauen – darf ich das, und wie weit muss ich von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben?
In Oberösterreich gelten Mindestabstände von 3 Metern zur Grundstücksgrenze, der sogenannte Bauwich. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten werden. Dazu zählen unter anderem eine maximale Traufenhöhe von 3 Metern sowie entsprechende Brandschutzeigenschaften der Wand.
Wir kaufen vom Nachbarn einen Grundstreifen von 30 m² – muss dies vermessen werden, und wird auch ein Notar bzw. eine Notarin benötigt?
Für jede Grundstücksteilung ist ein Teilungsplan erforderlich, jedoch nicht für jede Grundstücksteilung wird ein Notar bzw. eine Notarin benötigt. Es gibt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, das unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden kann.
Gerne geben wir eine erste Einschätzung ab, ob der geplante Grundstückserwerb darunterfallen kann.
Ich interessiere mich für den Kauf eines Bauplatzes – stimmt die Fläche, die online steht?
In den meisten Fällen stimmt die im Grundbuch ausgewiesene Fläche nicht mit der tatsächlichen Grundstücksfläche überein. Dies hat historische Gründe und kann ein Ausmaß von bis zu 10 % der Grundstücksfläche betragen.
Ein Rechtsanspruch auf die im Grundbuch ausgewiesene Fläche besteht nicht, weshalb vor einem Kauf eine Flächenberichtigung empfehlenswert sein kann.
Wir möchten vom Nachbarn ein Stück Grünland für unseren Garten kaufen – was müssen wir beachten?
Ist man kein Landwirt bzw. keine Landwirtin, ist beim Ankauf von Grünland mit Einschränkungen zu rechnen. Der An- und Verkauf von Grünland unterliegt der Genehmigung der Grundverkehrskommission.
Es gibt jedoch Ausnahmen. In Oberösterreich können beispielsweise bis zu 1.000 m² erworben werden. Wir beraten und prüfen gerne, ob diese Ausnahme auch auf Ihr Grundstück angewendet werden kann.
Ich möchte meine Wiese in Bauland umwidmen lassen – was ist der erste Schritt?
Umwidmungen in Bauland sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. So gibt es unter anderem Gefahrenzonen wie Hochwasser- oder Hangwasserbereiche, die eine Umwidmung erschweren. Auch Abstände zu Wäldern und Betriebszonen müssen eingehalten werden.
Wir erstellen gerne einen ersten Entwurf, der viele dieser Einschränkungen bereits berücksichtigt. Mit diesem Entwurf kann anschließend Kontakt zur Raumordnungsbehörde aufgenommen werden. Je besser der Entwurf, desto realistischer ist die Umwidmung.
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