Kataster-
und Grenzvermessung

Die Kataster- und Grenzvermessung sorgt für klare Eigentumsverhältnisse und schafft Rechtssicherheit über Ihren Besitz.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Kataster- und Grenzvermessung wissen wir, worauf es ankommt. Das Klären von Grundgrenzen erfordert Fachwissen, rechtliche Expertise und menschliches Feingefühl. Von der ersten unverbindlichen Beratung bis hin zur fertigen Behördeneinreichung sind wir für Sie da – zuverlässig, objektiv und rechtssicher.

Ob neue Parzellierungen, Grundstücksänderungen, die Festlegung von Grundstücksgrenzen oder Unterstützung bei Grenzstreitigkeiten – wir schaffen Klarheit über Ihren Grund und Boden.

Vermessung mit Seeblick

Leistungen im Überblick

  • Grenzermittlung & Grenzwiederherstellung
    Grenzfestlegung unvermessener Grundstücksgrenzen mit anschließender Eintragung in den amtlichen Kataster.
    Kontrolle vorhandener Grenzzeichen sowie Wiederherstellung und Stabilisierung verlorener Grenzzeichen.
 
  • Grundstücksteilungen & Parzellierungen
    Bei Parzellierungen setzen wir unsere Erfahrung gezielt ein. Mit modernster Software berücksichtigen wir die erforderlichen Verkehrsflächen und weisen diese nachvollziehbar nach. So entsteht eine Grundstücksaufteilung, die den Anforderungen von Eigentümern, Käufern und Behörden gleichermaßen gerecht wird.
    Auch bei Änderungen bestehender Grundstücke achten wir auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und sorgen für klare Eigentumsverhältnisse.
    Ob bei Parzellierungen oder Grundstücksteilungen – wir erstellen hochwertige Vermessungsurkunden, die eine verlässliche Grundlage für Vertragserrichter bilden.
  • Bauplatzschaffung
    Wir übernehmen für Sie die Anträge zur Bauplatzschaffung bestehender Grundstücke und kümmern uns um die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde.

 

  • Grundeinlösepläne
    Erstellung von Grundeinlöseplänen zur Ermittlung der Flächen der Grundinanspruchnahme bei geplanten Bauvorhaben.

 

  • Katasterschlussvermessungen
    Schlussvermessung nach Fertigstellung von Bauvorhaben zur Eintragung in den amtlichen Kataster und zur Ermittlung der endgültig beanspruchten Flächen für die Schlussabrechnung.

Sicherung von Grenzen

Vermessung in der Stadt

... und auf dem Land

Noch Fragen?

Diese Frage kommt oft, kann aber nicht so einfach beantwortet werden. Jeder Grenzpunkt entstammt einer oder mehreren Urkunden. Je nach Alter und Art des Grenzpunktes ist der Aufwand, diesen wieder in der Natur zu vermarken, unterschiedlich. Da es sich bei Grenzpunkten um eine Abgrenzung von Besitz und Eigentum handelt, muss hier sehr gewissenhaft gearbeitet werden.

Es reicht, uns die Adresse oder die Grundstücksnummer mitzuteilen. Alle anderen Unterlagen haben wir oder können wir besorgen. Bei einem kostenlosen telefonischen oder persönlichen Erstgespräch können wir sofort durchgehen, wie die Grundteilung erfolgen kann und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Die Digitale Katastralmappe veranschaulicht die Lage von Grundstücken im österreichischen Landessystem. Sie beinhaltet Grundstücksnummern, Nutzungsarten und Grenzpunkte. Jedem Grenzpunkt sind die Art, das Alter und die Entstehungsurkunde angemerkt. Tagesaktuelle Abfragen der DKM können bei uns angefragt werden.

Die Baufirma soll auf keinen Fall verschwundene Grenzmarkierungen wiederherstellen. Bei Grenzpunkten muss immer darauf geachtet werden, was die zugehörige Entstehungsurkunde vorsieht. Im schlimmsten Fall wird die Grenzmarkierung an der falschen Stelle gesetzt und erforderliche Abstandsbestimmung zu Ihrem Bauvorhaben sind falsch.

Bevor Sie den Weg zum Anwalt suchen, kommen Sie vorher zum Geometer. Geometer sind die absoluten Spezialisten, was Grenzen und Eigentumsverhältnisse anbelangt und müssen gemäß Standesregeln objektiv agieren.
Oft können Grenzstreitigkeiten durch alte Urkunden oder Aufzeichnungen beseitigt werden, bevor er durch einen unnötigen Rechtsstreit eskaliert.

Wir können gegen eine Gebühr schnell und unkompliziert einen Grundbuchsauszug für Sie erstellen. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Lesen und der Interpretation der Inhalte.

Im Grundbuch sind Besitzverhältnisse, Rechte (Servituten usw.) und Belastungen (Hypotheken, Leitungsrechte usw.) eingetragen. Weiters sind je Einlagezahl die Grundstücke mit Flächenangaben angeführt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Flächenangabe im Grundbuch sehr häufig nicht den tatsächlichen Grundstücksausmaßen entspricht. Grundstücke können in der Regel bis zu 10 % falsch ausgewiesen sein. Vor allem im Falle eines Grundstückskaufs bzw. -verkaufs ist dies zu beachten, da ein Rechtsanspruch auf die im Grundbuch ausgewiesene Fläche nicht besteht. Durch eine Grenzfeststellung oder Flächenberichtigung kann die korrekte Fläche eines Grundstücks bestimmt werden.

Hat die Grenzlinie Kreise oder Kreuze mit Punktnummern, dann wurde die Grenzlinie bereits in einer Urkunde „erwähnt“. Sind in der Grenzlinie Knicke ohne Punktnummern, so kann dies bedeuten, dass deine Grenzlinie umgangssprachlich noch aus der „Urmappe“ stammt.
Ist dies der Fall, so ist nicht diese „Urmappenlinie“ Ihre Grenze, sondern der ruhende Naturstand. Dies bedeutet, dass die Grenze, die in der Natur gelebt wird, eher die rechtliche Besitzgrenze ist als jene Linie in der DKM.
Erst durch eine Grenzfeststellung haben Sie gesicherte Besitzverhältnisse, und die Grenze wird korrekt auf doris.at bzw. sagis.at dargestellt.

Nein, diese werden nur zweimal jährlich aktualisiert. Wir hingegen arbeiten mit tagesaktuellen DKM-Abfragen.

Ja, wir können dies für Sie erstellen.
Je nach Bauvorhaben wird ein Radius von 10 oder 50 Metern um Ihr Grundstück benötigt. Gerne erstellen wir dies in Kombination mit einem tagesaktuellen DKM-Auszug.

Je nach Dringlichkeit können Sie Ihren Katasterauszug innerhalb einer Stunde im Format DWG und PDF erhalten. Rufen Sie uns einfach unter +43 77 22 / 84 909 an